Achtung, ich weiß zwar nicht, was unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Schützenwiese geändert werden soll - doch ich halte es nicht für richtig, dass ein solch brisanter Plan, vor einem konkreten Bauantrag, schon wieder geändert werden soll.
Ob der Ausschuss unserem Antrag (siehe unten) auf öffentliche Behandlung zustimmt, wird sich erst im Ausschuss selbst zeigen. Sollte er unserem Ansinnen nicht entsprechen, wird es schwierig, die Inhalte des Änderungsantrages öffentlich zu machen, ohne einen Rechtsbruch zu begehen. Interessierte Bürger sollten unbedingt zum Ausschuss kommen und die vielziterte Transparenz der Entscheidungen einfordern.
MMW , Iko Chmielewski, Schulstr. 10, 26316 Varel
Stadt Varel
- Der Bürgermeister -
Antrag zum Planungsausschuss am 22.05.2012.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich den Tagesordungspunkt 2.1.3. (Befreiung von Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Schützenwiese auf den öffentlichen Teil der Tagesordnung zu setzen.
Der Bebauungsplan wurde in aller Breite in der Öffentlichkeit diskutiert so dass nach unserer Auffassung auch eine gewünschte Änderung von einem gewissen Öffentlichen Interesse sein dürfte.
Mit freundlichen Grüßen
Iko Chmielewski