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Landkreis Friesland
Kommunalaufsicht
Lindenallee 1


26441 Jever


                                                                        20.06.2013
Kommunalaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren

Gestern, 19.06.2013 (Beginn 19.00 Uhr/ Ende ca. 23.40 Uhr) fand eine sehr »gewöhnungsbedürftige« Ratssitzung in Varel statt. Ich möchte Sie, als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde bitten, folgende Sachverhalte zu prüfen:

a)        Ist es nach § 41 (Einberufung des Rates) überhaupt zulässig, den Veranstaltungsort kurzfristig (also während einer laufenden Sitzung) zu verlegen? Heute haben mich einige Bürger angesprochen, die durch die spontane Verlegung am Abend die Ratssitzung nicht gefunden haben.

b)        Ich selbst habe jedoch unabhängig davon - auf Grund der unhaltbaren Zustände (überfüllter Sitzungssaal, drückende/stickende Luft, nicht genügend Sitzplätze usw.) -gleich zu Beginn, die Verlegung der Sitzung in das benachbarte Tivoli beantragt. Dieser Antrag wurde aber von der Ratmehrheit abgelehnt.  Minuten später hat die Mehrheitsgruppe (CDU/SPD und FDP) eine Unterbrechung der Sitzung beantragt und danach einen gleichlautenden Antrag gestellt und mehrheitlich positiv beschieden. Und nun die Frage ist es nach der NGO gestattet einen abgelehnten Antrag in der gleichen Sitzung (nach einer Beratung der Gruppe), noch einmal zu stellen? Öffnet man damit nicht Tür und Tor, dass in Zukunft ein bestimmter Antrag immer wieder gestellt werden kann, bis die Fraktionsvorsitzenden alle Mitglieder einer Fraktion auf Linie gebracht haben?

c)        Sind die Beschlüsse der Ratssitzung vom 19.06.2013 aufgrund der formalen Fehler überhaupt rechtgültig?

Ich bedanke mich schon im Voraus recht herzlich für Ihre Bemühungen und würde mich über eine kurzfristige Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Iko Chmielewski

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