Seefahrer, Museumteam, Wählergruppe, Aktionskünstler, Chorsänger, Theatermacher, Piloten und Idioten und natürlich Freunde

 

Der Kommunale Arbeitgeberverband hat die Bestimmungen über die regelmäßige Arbeitszeit im TVöD zum 31.01.2006 gekündigt. Er hat der Stadt Varel empfohlen die Arbeitszeit bei Neueinstellungen, Übernahme von Auszubildenden, bei der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und der Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen (Ausnahme §14 abs. 2 des Teilzeitbefristungsgesetzes) heraufzusetzen.  Die Anhebung auf eine 40-Wochenstunde senkt das Lohnniveau um rund 4 %. Auch wenn es aus Arbeitgebersicht noch so verlockend erscheint  Personalkosten für die Stadt Varel einzusparen, spricht sich die MMW gegen eine Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit aus. Unsere Bediensteten der Stadt Varel machen einen guten Job. Wir sind der Auffassung, dass die Produktivität  und Effizienz durch die so genannte „Verschlankung“ der Verwaltung in den vergangen Jahren bereits bis zur Schmerzgrenze gesteigert wurde. Bei Realisierung der Beschlussempfehlung des Arbeitgeberverbandes kommt es innerhalb der Verwaltung zu einer "Zwei-Klassengesellschaft".

                    Beschäftigte, die entweder mehr Stunden für das gleiche Geld arbeiten

                         oder, die für die gleiche Arbeit viel weniger verdienen. 

Arbeiter und Angestellte werden, obwohl sie ggf. die gleiche Tätigkeit haben, unterschiedlich bezahlt. Der Anreiz sich innerhalb der Verwaltung für höherwertige Tätigkeiten zu qualifizieren und zu bewerben wird gemindert.

Das Engagement der Kolleginnen und Kollegen durch „Fronarbeit“ oder Entgelteinbußen zu „belohnen“ halten wir für sozial ungerecht, familien- und frauenfeindlich sowie politisch und volkswirtschaftlich für das falsche Signal. Gerade bei Teilzeitbeschäftigten bedeutet die Erhöhung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einen gravierenden und unmittelbaren Verlust, da vermutlich nicht mehr Stunden angeboten werden, sondern nur der Teiler verändert wird (Beispiel: bei einem 25 Stunden-Vertrag/Entgeltgruppe 8 Stufe 4 macht das 731,95 Euro im Jahr aus).

Ein derart großer Einschnitt in das Familieneinkommen kann nicht ohne Wirkung auf die „Nachfrage“ der privaten Haushalte und die Arbeitsmoral bleiben.

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