1. Antrag
Hiermit beantragt die Menschenmüll-Wähleraktion, sämtliche Protokolle (öffentlicher Teil) der Ausschusssitzungen im Internet (unter dem Stichpunkt: Bürgerinformation) zu publizieren.
Begründung:
Mit diesem Informationsangebot wird eine bessere Transparenz der politischen Willensbildung erreicht. (Der Arbeitsaufwand für die Veröffentlichung der Protokolle hält sich in einem überschaubaren Rahmen und wird in anderen Gemeinden schon längst mit Erfolg praktiziert)
Bürger haben die Möglichkeit, zu jeder Tageszeit an die gewünschten Informationen zu gelangen.
Bürger werden optimal und unbrürokratisch informiert und können sich so auch besser und kompetenter auf die Bürgerfragestunden vorbereiten. Die Beteiligung von Bürgern und Initiativen am politischen Alltagsgeschehen wird wesentlich verbessert.
2. Antrag
Hiermit beantragt die Menschenmüll-Wähleraktion einen öffentlichen und hausinternen Zugang zu den eigenen Internetseiten, insbesondere der Ausschuss- und Ratsprotokolle. Dieser öffentliche Zugang (von uns Bürger-Info genannt) soll aus einem EDV-Arbeitsplatz (Rechner-Monitor-Drucker) bestehen und innerhalb der Touristeninformation für jeden Bürger frei zugänglich sein. Ausdrucke von Protokollen könnten mit einer minimalen Gebühr belegt werden.
Begründung:
Nicht jeder Vareler Bürger verfügt über einen PC oder / und Internetzugang (vergl. Antrag 1).
Damit alle interessierten Bürger die Möglichkeit haben, sich die gewünschten Protokolle gezielt anzusehen und ggf. die eine oder andere Seite auszudrucken (z.B. zur Vorbereitung der Bürgerfragestunde) ist es wichtig, einen öffentlichen Zugang anzubieten. Durch den Standort Fremdenverkehrsbüro ist auf der einen Seite eine gewisse Aufsicht gegeben - auf der anderen Seite wird aber keine große Hemmschwelle für die unkomplizierte Nutzung aufgebaut. Die Kosten für diesen Bürgerservice sind verhältnismäßig gering (ca. 2.500,- DM bei Neuanschaffung, ggf. kann aber auch ein alter Rechner genutzt werden). Der Ausdruck bestimmter Protokollseiten kann von den Nutzern selbst erledigt werden. Ggf. kann für eine ausgedruckte Seite eine kleine Gebühr (Kostenbeteiligung zur Refinanzierung der Betriebskosten) erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Chmielewski