Seefahrer, Museumteam, Wählergruppe, Aktionskünstler, Chorsänger, Theatermacher, Piloten und Idioten und natürlich Freunde

Immissionsschutz:

Nach den eingereichten Antragsunterlagen und den darin enthaltenen Gutachten sind die Immissionen in Form von Staub, Schadstoffen und Lärm in der bewohnten Nachbarschaft zum Kraftwerkstandort so gering, dass die geltenden Richtwerte und Irrelevanzgrenzen unterschritten werden. Danach wären auf dem Gebiet des Landkreises Friesland keine vom Kraftwerk ausgehenden Immissionen zu erwarten, die nicht mehr tolerierbar sind.

Festzustellen ist, dass hier anscheinend nur das geplante Kraftwerk selbst im Fokus der Emissions-/Immissionsbetrachtung stand. Die bereits bestehenden Vorbelastungen durch das vorhandene Kohlekraftwerk, die vorhandene Kohlelagerung und die weiteren Industrieanlagen sowie durch die geplanten umfangreichen Anlagen des unmittelbar nördlich des geplanten Kohlekraftwerkes liegenden Jade-Weser-Ports sind hier gegebenenfalls nicht ausreichend berücksichtigt worden. Durch Überlagerung der Emissionen aus den o. g. Anlagen kann sich die Immissionssituation für die Gemeinde Wangerland und insbesondere den Fremdenverkehrsstandort Hooksiel wesentlich ungünstiger darstellen, als dies in den Antragsunterlagen prognostiziert wird.

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht muss sichergestellt sein, dass die bestehenden und die zu erwartenden Vorbelastungen durch alle industriellen Emittenten bei der Bewertung ausreichend berücksichtigt werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, werden, dass die Immissionen auf dem Gebiet des Landkreises Friesland auch durch Überlagerungseffekte nicht das zulässige Maß überschreiten können.








Naturschutz und Landschaftsschutz:

Aus naturschutzfachlicher Sicht sind noch folgende Fragestellungen im Zulassungsverfahren zu klären:

Es ist nachzuweisen, dass es durch die Einleitung von zusätzlichem Kühlwasser in die Jade hier nicht zu einer nicht mehr tolerierbaren Veränderung der Lebensraumbedingungen kommt. Es ist bekannt, dass es in der Jade während einer Tide nicht zu einem vollständigen Austausch der Wassermassen kommt. So findet z.B. ein vollständiger Wasseraustausch im Jadebusen erst innerhalb einer Jahres statt. Hierbei ist auch die allgemein festzustellende Tendenz zur Erwärmung der Nordsee und der küstennahen Bereiche zu berücksichtigen, die bereits zum Auftreten von bisher fremden Arten geführt. Die Auswirkungen von derartigen Artenverschiebungen, d.h. das Verschwinden bzw. das Verdrängen von Arten und das Auftreten neuer Arten ist zu berücksichtigen und zu bewerten.

Die Auswirkungen von Immissionen auf das Umfeld von Wilhelmshaven, die durch das projektierte Kraftwerk hervorgerufen werden, sind zu bewerten. Hierzu gehören die Auswirkungen auf den Menschen aber auch auf die Standortbedingungen von Pflanzen und Tieren.

Die Abführung des gewonnenen Stroms gehört ursächlich mit zu der Planung. Bereits heute ist das Umfeld von Wilhelmshaven erheblich durch Leitungs- und Kabeltrassen tangiert, die es immer schwieriger werden lassen neue Trassen zu finden, die konfliktarm zu verwirklichen sind. Die Unterlagen sind entsprechend zu ergänzen.

Der Bau des Kraftwerks ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Nach der Naturschutzgesetzgebung des Bundes und des Landes Niedersachsen sind hierfür Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig. In den Unterlagen wird hier auf eine zu gründende Stiftung verwiesen, die die Kompensationsmaßnahmen verwirklichen soll. Die Erfahrung mit anderen Großprojekten in Wilhelmshaven lehrt, dass im Stadtgebiet Kompensationsmaßnahmen nur sehr gegrenzt möglich sind. Vorhabenträger sind gezwungen, auf das Umland auszuweichen. Durch zahlreiche Großvorhaben wie den Bau des JadeWeserPorts und andere geplante Vorhaben werden bereits heute Flächen in großem Umfang in Anspruch genommen. Es wird zunehmend schwieriger, geeignete Bereiche in ausreichender Größe zu finden, in denen die notwendigen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden können. Institutionen wie die Flächenagentur Region Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven oder die Naturschutzstiftung Region Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven erleichtern zwar die Organisation der Flächen und stehen auch für Vorhaben in der Region zur Verfügung. Notwendig ist jedoch eine intensive, längerfristig angelegte Zusammenarbeit, um das notwendige Einvernehmen und die erforderliche Akzeptanz für den Bedarf und letztendlich die Inanspruchnahme von Flächen herstellen zu können

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