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MMW c/o. Iko Chmielewski, Schulstr. 10, 26316 Varel, Tel. 04451/83560

 

Stadt Varel

-Der Bürgermeister-

Windallee 4

26316 Varel

 

 

28.01.2008

 

Antrag auf eine Spielplatzsatzung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die MMW beantragt:

 

1. Einen umfangreichen Bestandsschutz aller Spielplätze und geplanter Spielplätze der Stadt Varel in Form einer freiwilligen und bindenden Satzung.

 

2. Einen Satzungsbeschluss, der die Stadt Varel bindet auch bei der Planung zukünftiger Bebauungspläne auf freiwilliger Basis Spielplätze in bisherigen Maße (nach den abgeschafften Regeln des niedersächsischen Spielplatzgesetzes) zu entwickeln. Diese Maßnahme soll bewirken, dass in Vareler Wohngebieten ein einheitlicher Mindeststandard gehalten wird.

 

3. Eine klare Stellungnahme der Stadt Varel an das Land, das alte Spielplatzgesetz wieder einzusetzen.

 

Begründung:

 

Niedersachsen hat sich durch die ersatzlose Abschaffung des seit 35 Jahren bestehenden

Spielplatzgesetzes von Platz eins auf den letzten Platz unter den Bundesländern katapultiert.

Die Redner der Regierungsfraktionen des Landtages betonten, dass die Kommunen im Wettstreit um das Prädikat "kinderfreundlich" sich schon selbst um die Belange der Kinder kümmern werden.

 

zu 1.

Die MMW befürchtet jedoch, dass die zum Abschuss frei gegebenen Spielplätze - gerade vor der katastrophalen Haushaltslage - als Einnahmequelle genutzt und als Bauland u.ä. verkauft werden könnten. Begehrlichkeiten einzelner Bürger hat es in der Vergangenheit immer mal wieder gegeben. Die Flächen wurden bis 1987 im Rahmen der Erschließungsbeiträge (von da ab in den Grundstückspreisen eingerechnet) von den Anwohnern bezahlt. Hieraus ergibt sich ein Anspruch der Anwohner eines Wohngebietes auf einen umfangreichen Bestandsschutz des jeweiligen Spielplatzes. Das Herauslösen oder Reduzieren der Gemeinschaftsflächen aus einen bestimmten Bebauungsplan verringert den funktionalen Wohnwert und käme einer Enteignung gleich.

 

zu 2.

Die MMW befürchtet, dass der erwartete Wettstreit der Kommunen um das Prädikat „kinderfreundlich" an Varel vorbei geht. In Zukunft gehört die Entwicklung von Spielplätzen in Wohngebieten zu den Freiwilligen Leistungen und könnte in Varel der Haushaltssicherung zum Opfer fallen. Langfristig könnten daraus Konflikte zwischen den Wohngebieten entstehen, nämlich dann, wenn junge bauwillige Familien mit schmalen Etat und die Stadt Varel bei der Planung eines neuen Viertels auf eine Gemeinschaftsfläche verzichten, da es ja schon in einem benachbarten Gebiet ein ausgebautes Spielplatzangebot gibt. In diesem Zusammenhang möchte ich nur auf die unselige Diskussion um Kinderlärm erinnern. Das ist wohlgemerkt nicht unsere Argumentationslinie. Die MMW ist der Auffassung, dass eine Gemeinschaftsfläche (in 400-Meter Maximalentfernung) zur Grundausstattung eines familienfreundlichen Baugebietes gehören sollte. Der MMW ist aber bewusst, dass solche Flächen nicht nur für Eltern und Kinder, sondern auch als Treffpunkte für Jugendliche interessant und wichtig sind. Und natürlich kann es da auch mal laut werden. Deshalb sollten diese Plätze auch gleichmäßig und verlässlich den Gebieten schon bei der Planung zugeordnet werden.

 

zu 3

Die ersatzlose Abschaffung des niedersächsischen Spielplatzgesetzes bedeutet auch, dass private Bauherren größerer Wohnanlagen nicht mehr verpflichtet sind, einen hausnahen Kleinkindspielplatz einzurichten. Der Zwischenbericht zum Modellkommunengesetz hat gezeigt, dass bei den privaten Bauherren von Eigenverantwortung nichts zu spüren ist. Selbstverständlich können wir darauf hoffen, dass Vareler Bauherren sich familienfreundlicher verhalten. Die MMW mag aber nicht wirklich an diese Freiwilligkeit glauben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Iko Chmielewski


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