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MMW, Iko Chmielewski, Schulstrasse 10, 26316 Varel

Landkreis Friesland
-Der Landkreis- 
Antrag 21.04.2018
Sehr geehrter Herr Landrat,
 
am kommen Mittwoch werden dem Kreisausschuss die bis zum 24.04.2018eingegangen Anmeldezahlen an den beiden Förderschule "Lernen" bekanntgegeben, die in der Kürze der Frist bei den Schulen eingegangen sind. Die tatsächlichen Anmeldezahlen für eine oder beide Förderschulen Lernen sollen Beschlussgrundlage für einen Antrag auf Verlängerung des jeweiligen Bestandschutzes für den Sekundarbereich der Förderschule Lernen bilden. 
Die allgemeine Haltung des Kreises, den Bestandsschutz bei ausreichender Schülerprognose (mindestens 13 Schüler an jeder Förderschule) zu beantragen ist hinlänglich durch die Presse bekannt, so dass ein entsprechender, positiver Beschuss sicherlich auch im nichtöffentlichen Kreisausschuss herbeigeführt werden. 
Doch sollten die in kürzester Frist erhobenen Daten nicht für eine qualifizierte Antragstellung reichen, möchte ich (wie bereits in der letzten Sitzung angekündigt) schon jetzt die Aussetzung/Vertagung des, oder der Beschlüsse am 25.05.2018 und die Behandlung in einer, zeitnahen öffentlichen Sitzung beantragen.
Begründung: 
Die Frist um eine ordentliche Erhebung, insbesondere ein Beratung der Eltern durchzuführen ist nach meiner Auffassung sehr "ambitioniert" gewesen. Sie werden mit Sicherheit verfolgt haben das viele private Initiatoren versucht haben eine breite Öffentlichkeit herzustellen, um insbesondere die Eltern von Kinder mit Lernhilfebedarf über ihre neue Wahlmöglichkeit zu informieren. Das Thema Weiterführung der Förderschulen ist von weitreichenden "Öffentlichen Interesse". Und eine öffentliche Diskussion könnte ggf. auch Personen erreichen, die sich bis zum 24.04. noch nicht gemeldet haben, weil sie die Informationen noch nicht bekommen haben, oder noch nicht genügend Zeit für eine individuelle Beratung hatten. Oder diese Wahlmöglichkeit für ihre Kinder noch nicht in Betracht gezogen haben, da der Förderbedarf noch anerkannt ist oder Eltern von Inklusionskindern mit festgestellten Förderbedarf erst abwägen müssen, ob ihr ggf. versetzungsgefährdetes Kind doch lieber an eine Förderschule anmelden sollte. 
Die gesetzte Antragsfrist 30.04.2018 für die Verlängerung der Förderschulen, kann aufgrund dieser organisatorischen Probleme in Absprache der Landesschulbehörde verlängert werden.
Mit freundlichen Grüßen 
Iko Chmielewski


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