Antrag der Gruppe MMW/die Linke 07.05.2019
Sehr geehrter Herr Landrat S. Ambrosy,
Wie bereit mündlich beantragt, bittet die Gruppe MMW/die Linke die Förderrichtlinie zum Förderprogramm ProFIL wie folgt zu ergänzen:
Bei der Einstellung von Personal muss der Antragsteller eine Tariftreueerklärung oder alternativ eine Erklärung, dass ein Arbeitsvertrag "in Anlehnung an" den branchenüblichen Tarifvertrag geschlossen wird) vorlegen.
Gefördert werden können:
Existenzgründungen (entweder in Vollzeit oder bei einer nebenberuflichen Existenzgründung, wenn mindestens 1 tarifgebundener Vollzeit-Apl. (oder wahlweise ein in "Anlehnung an" den branchenüblichen Tarifvertrag geschlossen wird) geschaffen und besetzt wird) und zusätzlich Investitionen in das Anlagevermögen von mind. 3.000 € netto getätigt werden, die mehrjährig abgeschrieben werden.
Erweiterungsmaßnahmen bei bestehenden Betrieben, wenn mindestens 1 neuer tarifgebundener Vollzeit-Apl. (oder wahlweise ein in "Anlehnung an" den branchenüblichen Tarifvertrag geschlossen wird) geschaffen und besetzt wird und Investitionen von mindestens 3.000 € netto getätigt werden, die langfristig im Anlagevermögen aktiviert werden.
Begründung:
Der Landkreis solle - wie bei öffentlichen Ausschreibung von Aufträgen - auch bei der Förderung von Betrieben darauf achten, dass die Steuermittel nicht zur Beschäftigung von Niedriglohnkräften genutzt werden. Ist das zu fördernde Unternehmen/Gewerbe nicht durch Tarifverträge gebunden, könnte es als zukünftiger Arbeitgeber jederzeit geringere Löhne als der Branchendurchschnitt vereinbaren und damit ein Wettbewerbsvorteil erzielen bzw. den Wettbewerb verzerren.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Wittke
Iko Chmielewski