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Antrag auf den Einstieg in die Kostenbeteiligung der Betriebskosten der Kitas.   23.11.2017

Sehr geehrter Herr Landrat Ambrosy,

zum Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen am 12. Dezember 2017 stellt die Gruppe MMW/DIE LINKE. folgende Anträge:

1.Der Kreistag möge beschließen, die freie Spitze von rund 1,4 Millionen Euro, d.h. den prognosti
zierten Haushaltsüberschuss in 2018, als Kostenpauschale zur Finanzierung der Kindertagesstätten zur Verfügung zu Stellen.

Begründung: Die gute Haushaltsprognose für 2018 kann genutzt werden, um in eine verlässliche Kostenbeteiligung an den Betriebskosten der Kitas einzusteigen.

2. Der Kreistag möge beschließen, im 3. Quartal 2018 in einem zweiten Schritt eine spürbare,institutionalisierte Entlastung der Kosten für die Betriebsmittel der Kitas, auf der Grundlage von gesicherten Fakten, in seiner zukünftigen Höhe auf den Weg zu bringen.

Begründung:Bis zum Herbst 2018 wird vermutlich absehbar sein, welche positiven Auswirkungen die Absichtserklärung der großen Koalition des Landtags bezüglich der Gebührenfreiheit für die Kita-Plätze auf die Kostenstruktur der Kommunen haben werden. Zwischenzeitlich haben die Kommunen die Gelegenheit, gesicherte und detaillierte Daten bezüglich der Betriebskosten auf einer guten Vergleichsbasis nachzuliefern. Im Gegenzug hat die Verwaltung genügend Zeit, einen gerechten Verteilungsschlüssel (Ganztags- und Halbtagsplätze, Betreuungsstunden usw.) auszuarbeiten.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen (konfessionell, gemeindlich, privat), Standards, Eingruppierungen der ErzieherInnen und Elternbeiträge der Kitas in den Kommunen, scheint eine komplette Rückführung der Aufgabe in die Zuständigkeit des Kreises wenig sinnvoll und wäre ohne eine signifikante Erhöhung der Kreisumlage auch nicht darstellbar. Des Weiteren haben die Hauptverwaltungsbeamten sich geschlossen dafür stark gemacht, diese Aufgabe in der „Gestaltungsfreiheit“ der Städte und Gemeinden zu belassen.

Soll die Kostenbeteiligung des Kreises im zweiten Schritt zu keiner Neuverschuldung führen, kann sie nur eine pauschale Interessenanteilsfinanzierung sein. Die Gruppe MMW/DIE LINKE. schlägt ein jährliches Entlastungsvolumen von 2,4 Millionen Euro1) vor. Eine zusätzliche Kosteneinsparung von einer Million im Haushaltsjahr 2018 ist ambitioniert, scheint aber realistisch. Zur Finanzierung der zukünftigen Betriebskostenbeteiligung des Kreises wird die Verwaltung gebeten, nach konsensfähigen Einsparungspotenzialen im Haushalt 2018 zu suchen. Diese, für 2018 gegenfinanzierten Mittel, sollen dann im dritten Quartal 2018 als jährliche Betriebskostenentlastung für die Kitas festgesetzt und nach einem gleichzeitigzu beschließenden Verteilungsschlüssel zur Auszahlung kommen.

Der Gruppe MMW/DIE LINKE. ist dabei durchaus bewusst, dass der Beschluss einer institutionalisierten Kostenbeteiligung in gleichbleibender Höhe schon im Jahr 2019 auf den prognostizierten Fehlbetrag von über 6 Millionen Euro Haushaltsdefizit trifft und vermutlich nur durch eine Kreditaufnahme finanziert werden kann, bewertet aber eine verlässliche, jährliche Kostenbeteiligung unter Bezugnahme auf die überplanmäßige Schuldentilgung in Höhe von 4,5 Millionen Euro in 2017 (sofern sie beschlossen wird) sowie aufgrund der positiven Wirtschaftsplan-Ansätze in 2020/21 für politisch und wirtschaftlich vertretbar.

Es darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass im Falle einer Verschlechterung der Prognosen, die Mehrausgaben von rund 2,4 Millionen Euro p.a. langfristig ggf. nur durch die Wiederanhebung der Kreisumlage auf das Niveau von 2015, das entspricht etwa 2 Punkte, finanzierbar sein können.

1)die 2,4 Millionen verstehen sich incl. der Pauschale von 1,4 Millionen Euro aus Punkt 1.

Mit freundlichen Grüßen

Iko Chmielewski, MMW

Agnes Wittke, DIE LINKE


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